Eines der wichtigsten Anliegen Christian Brodas war die Abschaffung der Todesstrafe in Österreich und Europa und ihre weltweite Ächtung. In Österreich wurde diese Strafe im ordentlichen Verfahren 1950 abgeschafft. Bundesverfassung und Strafprozessordnung haben aber bis 1968 mit dem sogenannten standrechtlichen Verfahren die Möglichkeit der Todesstrafe für Kriegs- und Notzeiten zugelassen. Broda gelang es 1968 eine einstimmige Entscheidung des Nationalrates für die Streichung dieser Bestimmung herbeizuführen; „ … der 7. Februar 1968, mein wichtigster Tag im Parlament.“ Christian Broda wurde öfter als „europäischer Justizminister“ bezeichnet, da er sich für die Abschaffung der Todesstrafe auch innerhalb der EU einsetzte.